Allgemeine Informationen zu Medikamententresoren
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
die Bundesopiumstelle (BfArM) gibt in der Richtlinie
4114 (4.04), Pkt. 1, 1.1 vor, dass Medikamente, die
unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, in einem Wertschutzschrank
des Widerstandsgrades 1 nach EN-Norm 1143-1 gelagert werden
müssen!
Hat der entsprechende Wertschutzschrank oder Safe ein Leergewicht
von unter 1000 kg, muss er gemäß der EN-Norm
1143-1 verankert werden, um eine ausreichende Sicherung
zu gewährleisten.
Dies entspricht der Vds-Norm (Verband der deutschen Schadenversicherer).
Es bedeutet nichts anderes, als das Sie einen Pharmatresor
bzw. Medikamentensafe auch vorschriftsmäßig als
Wertschutzschrank nutzen können.
Lagerung von Arzneimitteln im
z.B. Klinikbereich, Apotheken, Pharmaunternehmen, Laboren
oder Pflegedienstleistern.
Auch hier gibt die Richtlinie 4114 - K (4.04) im Einzelnen
genau vor, welchen Sicherheitsstandards Wertschutzschränke,
Wandtresore und Einmauerschränken
oder, bei größeren Mengen von Pharmazeutika /
opiathaltigen Rohstoffen, die Lagerung in einem Wertraum,
der mit einer Wertraumtüren
oder Tresorraumtüren gesichert wird.