Wertgegenstände wie z.B. Bargeld, Schmuck, Verträge, Diplome, Vorsorgevollmachten, KfZ-Briefe sowie alle wertintensiven begehrlichen Gegenstände gilt es im privaten sowie im gewerblichen Bereich gegen Feuer und Diebstahl zu schützen.

Es bedarf eines besonderen mechanischen Einbruchschutzes, um derartige Werte für einen Versicherungsnehmer zu akzeptablen Bedingungen versichern zu können.

Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist die Aufbewahrung dieser Werte in einem anerkannten Wertbehältnis.

In Europa gelten für Wertbehältnisse unterschiedliche Sicherheitsstufen und Zertifizierungen. Die Anerkennung eines Wertbehältnisses wird durch eine auf der Türinnenseite angebrachte Anerkennungsplakette ausgewiesen.
Entsprechend ihres mechanischen Widerstandes gegen Einbruch werden Wertbehältnisse in Widerstandsgrade von Grad N/0 bis XIII eingeteilt.

Bei der deutschen Versicherungswirtschaft sind Wertschutzschränke mit einer VdS- oder einer ECB.S-Anerkennungsplakette problemlos zu versichern. Diese Zertifizierungsmarken garantieren die Einhaltung höchster Sicherheitsmerkmale durch ständige Güteüberwachung.

VdS-Anerkennungsplakette
VdS-Anerkennungsplakette
ECB.S-Anerkennungsplakette
ECB.S-Anerkennungsplakette

 

 

 

 

 

 

Unverbindliche Zeichnungs-Empfehlungen bei Einhaltung aller konstruktiven Vorgaben und einer fachgerechten Montage durch eine Fachkraft (z.B. Befestigungstechniker) bei Wertbehältnissen unter 1.000 kg Eigengewicht.

Eine nicht fachgerechte Montage kann im Schadensfall zu erheblichen Leistungskürzungen der Versicherung führen.

Informationen zu Sicherheitsstufen und Versicherungsschutz von Wertbehältnissen